Fragen und Antworten zum Insolvenzantrag | Stand 21.12.2018

  • 21. Dezember 2018
  • Gastautor
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Verfahrensstand

Nachdem der Verein einen Insolvenzantrag gestellt hat, hat das zuständige Amtsgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.  Unter dessen Aufsicht wird der Verein fortgeführt, mit ihm zusammen prüfen wir, ob und wie der Verein auf Dauer erhalten werden kann. Das zu erreichen ist unser Ziel.

Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter ist Herr  Prof. Dr. Martini der Kanzlei Leonhardt Rattunde (www.leonhardt-rattunde.de).


Mannschaften und Trainings/Spielbetrieb

Geht der Spielbetrieb für die Mannschaften des Vereins weiter? Werden die Mannschaften abgemeldet?  Werden allen Mannschaften Punkte abgezogen?

Der Spielbetrieb läuft normal weiter. Der 1. Herrenmannschaft (Regionalliga Nordost) werden voraussichtlich neun Punkte abgezogen. Das hat seinen Grund in den Regularien und ist auch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht zu beeinflussen.

Behalten die Mannschaften ihre Trainingszeiten / Hallenzeiten für Turniere?

Ja, es bleibt zunächst alles wie bisher.

Was passiert mit den überregional spielenden Mannschaften (1. Frauen, U19, U17)?

Der Spielbetrieb geht auch für diese Mannschaften normal weiter.

Bleiben die Koordinatoren weiterhin Ansprechpartner?

Ja.

Sind die Gelder / Sachspenden, die die Mannschaften selbständig eingeworben haben, betroffen?

Außerhalb des Vereins eingeworbene Gelder/Sachspenden, die also nicht zum Vereinsvermögen gehören, sind nicht betroffen.

Sind die vom Verein zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände und/oder Trainingsmaterialien betroffen?

Die Mannschaften haben wie bisher Zugriff auf ihre in Benutzung befindlichen Spielgeräte.


Feriencamp

Findet das Winterferiencamp statt?

Ja.


Mitgliedschaft

Bleibt die Geschäftsstelle in Betrieb? Wen kann ich wann wie erreichen?

Ja, der Geschäftsbetrieb bleibt aufrechterhalten. Sofern es Änderungen von Ansprechpartnern oder Öffnungszeiten der Geschäftsstelle gibt, werden diese bekanntgegeben.

Müssen in den Jugendmannschaften Mitgliedsbeiträge für davon befreiten Spielern nachentrichtet werden?

Die Beitragspflichten und -befreiungen laufen unverändert weiter.

Was ist mit meinen Mitgliedsbeiträgen? Werden diese (anteilig) zurückerstattet, wenn ich (mein Kind) vor Ablauf der Saison austrete?

Die Mitgliedschaft und die Beitragsregularien bleiben weiter bestehen. Rückerstattungen von Mitgliedsbeiträgen sind nicht möglich, sofern die Beiträge vor dem 13.12.2018 gezahlt wurden

Ist das Rotter Sport Casino betroffen?

Das Restaurant ist nicht Teil des Vereins, sondern in den Räumlichkeiten des Bezirks eingemietet. Demnach ist das Restaurant nicht von dem Insolvenzantrag betroffen.


Shop

Werden schon bestelle Bekleidungsstücke noch ausgeliefert? Was ist mit schon bezahlten Artikeln?

Bestellte aber noch nicht gelieferte und bezahlte Artikel werden wie bisher ausgeliefert.

Kann man weiterhin bei 11teamsports rabattiert einkaufen?

Ja

Können über den Shop weiterhin NIKE Ausrüstung bestellt werden?

Ja.

Können im Shop weiterhin Fanartikel gekauft werden?

Es können weiterhin Fanartikel gekauft werden. Zu beachten: Zunächst sind nur Barzahlungen möglich.


Spenden

Gerade in dieser schwierigen Situation bitten wir die Mitglieder und Freunde des FC Viktoria 1889 um Unterstützung. Damit solche Spenden nicht zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens herangezogen werden, erfolgt die Verwahrung der Spendengelder im vorläufigen Insolvenzverfahren nach Abstimmung mit dem vorl. Insolvenzverwalter separiert. Hierfür wurden die unten stehenden Spendenkonten für den Breitensport (insbesondere für die Finanzierung von Übungsleitertätigkeiten) sowie für die Unterstützung der Profisportabteilung des Vereins eingerichtet.

Spendenkonto „Breitensport“

IBAN: DE25 1007 0848 0152 4420 43

BIC:     DEUTDEDB110

Spendenkonto „Profisport“

IBAN: DE95 1007 0848 0152 4420 44

BIC:     DEUTDEDB110


Anmerkungen: Die FAQ´s werden bei Bedarf und Fortschritt ergänzt/aktualisiert.

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