Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 6. Januar 2020

  • 16. Dezember 2019
  • FC Viktoria 1889 Berlin
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Der Vorstand des FC Viktoria 1889 Berlin Lichtenfelde-Tempelhof e.V. lädt alle Vereinsmitglieder am Montag, den 6. Januar 2020, um 18:30 Uhr zur außerordentlichen Mitgliederversammlung im Rotter Sport-Restaurant, Ostpreußendamm 3-17, 12207 Berlin ein.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Punte:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur Mitgliederversammlung sowie der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
  2. Bestellung des Protokollführers / der Protokollführerin
  3. Verkündung und Genehmigung der Tagesordnung
  4. Gedenken der Verstorbenen
  5. Mitgliederehrungen
  6. Berichte des Vorstandes
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Berichte der Kassenprüfer
  9. Wahl des Versammlungsleiters
  10. Entlastung des Vorstandes
  11. Vorstellung der Neufassung der Satzung
  12. Aussprache über die Neufassung der Satzung
  13. Beschluss zur Anwendung der Neufassung der Satzung
  14. Wahlen auf der Grundlage der Neufassung der Satzung
    1. Wahl des Präsidenten auf Vorschlag des Aufsichtsrates,
    2. Bestätigung der vom Präsidenten benannten und dem Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vizepräsidenten,
    3. Wahl des Ältestenrates auf Vorschlag des Präsidiums
    4. Bestellung des Kassenprüfers auf Vorschlag des Ältestenrates
  15. Anträge zur Neufassung der Satzung
    1. Änderung des § 8 Ziffer 2 der Neufassung
    2. Änderung des § 17 Ziffer 8 lit. b der Neufassung
    3. weitere Anträge
  16. Verschiedenes

 

Hinweise:

Zum Stimmrecht und Wählbarkeit wird auf § 13 der aktuellen Satzung des Vereins hingewiesen, der folgenden Wortlaut hat:

§ 13 Stimmrecht und Wählbarkeit

(1) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.

(2) Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

(3) Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins, die mindestens 6 Monate Mitglied im Verein sind.

(4) Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Der Vorstand ist berechtigt, Gäste (ohne Stimmrecht) einzuladen.

(5) Voraussetzung für das Wahl- und Stimmrecht ist weiterhin, dass das Mitglied vor Ausübung dieser Rechte seine Beitragspflicht im laufenden Geschäftsjahr bis einschließlich des Monats der Versammlung mit nicht mehr als drei Monaten Rückstand erfüllt hat.

Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt bzw. gestellt werden sollen, müssen spätestens 1 Woche vor derselben in den Händen des Vorstandes sein. Sie müssen schriftlich gestellt werden. Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen bejaht wird. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung sind ausgeschlossen.

Vorliegende Anträge sowie die Neufassung der Satzung können auf der Geschäftsstelle des Vereins in der Krahmerstraße 15, 12207 Berlin eingesehen werden.

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