Einladung zur Mitgliederversammlung

  • 20. Dezember 2024
  • FC Viktoria 1889 Berlin e.V.

Das Präsidium des FC Viktoria 1889 Berlin Lichterfelde-Tempelhof e. V. lädt alle Vereinsmitglieder herzlich ein zur

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Montag, den 20. Januar 2025, 18.30 Uhr
im Rotter Sport Restaurant
Ostpreußendamm 3, 12207 Berlin

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur Mitgliederversammlung sowie der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
  2. Bestellung des Protokollführers / der Protokollführerin
  3. Verkündung und Genehmigung der Tagesordnung
  4. Gedenken der Verstorbenen
  5. Mitgliederehrungen
  6. Berichte
    • des Aufsichtsrates zur sportlichen und wirtschaftlichen Lage des e. V.,
    • Jahresbericht der Geschäftsführung der FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH,
    • Jahresbericht der Geschäftsführung der FC Viktoria 1889 Berlin Frauen- Fußball GmbH,
    • Bericht des Ältestenrates,
    • Bericht des Aufsichtsrates.
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Berichte der Kassenprüfer
  9. Aussprache zu den Berichten der Kassenprüfer.
  10. Wahl des Versammlungsleiters
  11. Entlastung des Präsidiums
  12. Entlastung des Ältestenrates
  13. Entlastung des Aufsichtsrates
  14. Wahlen
    • Wahl des Aufsichtsrates auf Vorschlag des Ältestenrates (§ 18 Abs. 2 der Satzung),
  15. Anträge
    • § 11 Abs. 1 Satzung: Antrag zur Beitragserhöhung ab dem 01. Juli 2025 auf Euro 25,- monatlich mit anschließender jährlicher Staffelung bis Euro 30,-,
    • § 4 Absätze 4 bis 8 Satzung: Anpassung der Regelungen über die Vergütung von Vereins- und Organämtern und Aufwandsersatz,
  16. Verschiedenes

Hinweise:

Zum Stimmrecht und zur Wählbarkeit wird auf die §§ 8 Abs. 2; 17 Abs. 5, 7; 18 Abs. 2 der aktuellen Satzung des Vereins hingewiesen, die folgenden Wortlaut haben:

§ 8 Abs. 2 Ordentliche Mitglieder

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres werden, die das Ansehen und die ideellen und sportlichen Interessen des Vereins nach Kräften fördert und alles vermeidet, was das Ansehen und den Zweck des Vereins schädigt bzw. gefährden kann. Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die mindestens zwei (2) Jahre ohne Unterbrechung oder Ruhen der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins waren, können ebenfalls ordentliche Mitglieder werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ordentliche Mitglieder sind ferner alle Mitglieder, deren Aufnahmeantrag vor dem 31. Dezember 2019 stattgegeben wurde, unabhängig von der Mitgliedsart bis zu diesem Zeitpunkt.

§ 17 Abs. 5 Antrags- Stimm- und Wahlrecht

In der Mitgliederversammlung antrags-, stimm- und wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder des Vereins. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Eine Ver¬tretung ist nur durch ein anderes ordentliches Mitglied möglich, sofern das zur Vertretung berechtigte Mitglied höchstens drei (3) weitere Stimmen auf sich vereint. Die Ausübung von Briefwahl ist nicht zulässig. Voraussetzung für das Stimm- und Wahlrecht ist weiterhin, dass das Mitglied vor Ausübung dieser Rechte seine Beitragspflicht im laufenden Geschäftsjahr bis einschließlich des Monats der Mitgliederversammlung mit nicht mehr als drei (3) Monate Rückstand erfüllt und die Mitgliedschaft infolgedessen nicht ruhend gestellt ist.

Nach Maßgabe der vorstehenden Satzungsbestimmungen sind neben den bis zum 31. Dezember 2019 in den Verein eingetretenen volljährigen Mitglieder/Mitgliederinnen alle volljährigen aktiven Mitglieder/Mitgliederinnen, die bis zum 31. Dezember 2022 in den Verein eingetreten sind und die weiteren Voraussetzungen der §§ 8 Abs. 2; 17 Abs. 5 der Satzung erfüllen, antrags-, stimm- und wahlberechtigt.

§ 17 Abs. 7 Anträge und Tagesordnung

Ordentliche Mitglieder und der Aufsichtsrat sind berechtigt, bis zwei (2) Wochen vor dem angekündigten Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim Präsidium einzureichen. Bei Anträgen zur Änderung der Satzung sind die betreffenden Satzungsbestimmungen im Wortlaut darzulegen. Auf die vorstehenden Bestimmungen ist in der Einladung unter Hinweis auf die Frist hinzuweisen. Verspätete oder unzu¬reichend begründete Anträge können nur behandelt werden, soweit die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge an den Ältestenrat sowie Anträge betreffend Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins.

§ 18 Abs. 2 Aufsichtsrat – Wahl –

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Ersatzmitglieder findet auf Vorschlag des Ältestenrates in der Mitgliederversammlung statt. Aufsichtsratsmitglied kann jedes ordentliche Mitglied des Vereins werden, welches das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Wählbarkeit des Kandidaten setzt ferner eine schriftliche Bewerbung voraus, die spätestens drei (3) Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Ältestenrat eingegangen sein muss.

Die Anträge zu Ziffer 15 liegen in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

Das Präsidium würde sich sehr freuen, wenn zahlreiche Mitglieder zu der Mitgliederversammlung erscheinen würden.

Mit sportlichem Gruß

Das Präsidium

Ulrich Brüggemann – Olaf Fechner – Martin Lederer

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