Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung

  • 6. Februar 2026
  • FC Viktoria 1889 Berlin e.V.

Das Präsidium des FC Viktoria 1889 Berlin Lichterfelde-Tempelhof e. V. lädt alle Vereinsmitglieder herzlich ein zur

AUSSERORDENTLICHEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Montag, den 23. Februar 2026, 18.30 Uhr
im Rotter Sport Restaurant
Ostpreußendamm 3, 12207 Berlin

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur Mitgliederversammlung sowie der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
  2. Bestellung des Protokollführers / der Protokollführerin
  3. Verkündung und Genehmigung der Tagesordnung
  4. Wahl der Rechnungs- und Kassenprüfer gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung auf Vorschlag des Ältestenrates
  5. Vorstellung der Überlegungen zur Gründung einer weiteren GmbH zur Übernahme der in die FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH ausgegliederten 1. Herren-Mannschaft sowie der U17- und 19-Junioren-Mannschaft.
  6. Aussprache zu den vorgestellten Überlegungen
  7. Gegebenenfalls Abstimmung über die Zustimmung der Mitgliederversammlung gemäß § 17 Abs. 3 lit. q Satzung zur Gründung einer weiteren GmbH entsprechend dem zu Ziffer 5 der Tagesordnung vorgestellten Konzept.
  8. Verschiedenes

Hinweise:

Zu den Voraussetzungen der Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wird auf § 17 Abs. 8 der aktuellen Satzung hingewiesen, der folgenden Wortlaut hat:

§ 17 Abs. 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen:

a) binnen vier (4) Wochen, bei Ausscheiden von zwei (2) Mitgliedern des Aufsichtsrates oder des gesamten Aufsichtsrates;
b) binnen vier (4) Wochen, nachdem dies mindestens von zwanzig Prozent (20%) aller Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beim Präsidium beantragt wurde;
c) binnen zwei (2) Wochen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert; sowie
d) binnen zwei (2) Wochen, wenn dies der Aufsichtsrat verlangt mit der vom Aufsichtsrat verlangten Tagesordnung.

Wird eine außerordentlichen Mitgliederversammlung berufen, darf diese nur Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten fassen, zu deren Behandlung sie berufen wurde. Anträge zur Tagesordnung durch die Mitglieder sind ausgeschlossen.

 

Zum Stimmrecht und zur Wählbarkeit wird auf die §§ 8 Abs. 2; 17 Abs. 5, 7; 18 Abs. 2 der aktuellen Satzung des Vereins hingewiesen, die folgenden Wortlaut haben:

§ 8 Abs. 2 Ordentliche Mitglieder

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres werden, die das Ansehen und die ideellen und sportlichen Interessen des Vereins nach Kräften fördert und alles vermeidet, was das Ansehen und den Zweck des Vereins schädigt bzw. gefährden kann. Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die mindestens zwei (2) Jahre ohne Unterbrechung oder Ruhen der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins waren, können ebenfalls ordentliche Mitglieder werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ordentliche Mitglieder sind ferner alle Mitglieder, deren Aufnahmeantrag vor dem 31. Dezember 2019 stattgegeben wurde, unabhängig von der Mitgliedsart bis zu diesem Zeitpunkt.

§ 17 Abs. 5 Antrags- Stimm- und Wahlrecht

In der Mitgliederversammlung antrags-, stimm- und wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder des Vereins. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Eine Vertretung ist nur durch ein anderes ordentliches Mitglied möglich, sofern das zur Vertretung berechtigte Mitglied höchstens drei (3) weitere Stimmen auf sich vereint. Die Ausübung von Briefwahl ist nicht zulässig. Voraussetzung für das Stimm- und Wahlrecht ist weiterhin, dass das Mitglied vor Ausübung dieser Rechte seine Beitragspflicht im laufenden Geschäftsjahr bis einschließlich des Monats der Mitgliederversammlung mit nicht mehr als drei (3) Monate Rückstand erfüllt und die Mitgliedschaft infolgedessen nicht ruhend gestellt ist.

Nach Maßgabe der vorstehenden Satzungsbestimmungen sind neben den bis zum 31. Dezember 2019 in den Verein eingetretenen volljährigen Mitglieder/Mitgliederinnen alle volljährigen aktiven Mitglieder/Mitgliederinnen, die bis zum 31. Dezember 2022 in den Verein eingetreten sind und die weiteren Voraussetzungen der §§ 8 Abs. 2; 17 Abs. 5 der Satzung erfüllen, antrags-, stimm- und wahlberechtigt.

§ 17 Abs. 7 Anträge und Tagesordnung

Ordentliche Mitglieder und der Aufsichtsrat sind berechtigt, bis zwei (2) Wochen vor dem angekündigten Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim Präsidium einzureichen. Bei Anträgen zur Änderung der Satzung sind die betreffenden Satzungsbestimmungen im Wortlaut darzulegen. Auf die vorstehenden Bestimmungen ist in der Einladung unter Hinweis auf die Frist hinzuweisen. Verspätete oder unzureichend begründete Anträge können nur behandelt werden, soweit die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge an den Ältestenrat sowie Anträge betreffend Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins.

 

In dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung ist eine richtungsweisende Entscheidung darüber zu treffen, ob und in welcher Form in Zukunft in unserem Verein im Männerbereich (1. Männer-Mannschaft) sowie im Juniorenbereich in den Altersstufen U17 und U19 leistungsbezogener Fußball möglich ist. Unter den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 werden dazu aktuelle Überlegungen der Vereinsführung mit Verantwortlichen der FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH mit anschließender Aussprache und Diskussion vorgestellt. Für die Umsetzung bedarf das Präsidium gemäß § 17 Abs.3 lit.q der Satzung der Zustimmung der Mitgliederversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates.

 

Das Präsidium bittet deshalb nachdrücklich darum, dass möglichst viele Mitglieder/innen, insbesondere solche mit gültigem Stimmrecht zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung erscheinen.

Mit sportlichem Gruß

Das Präsidium

Ulrich Brüggemann – Olaf Fechner – Martin Lederer

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