Viktoria Berlin lädt zur Mitgliederversammlung

  • 8. August 2021
  • Gastautor

Das Präsidium des FC Viktoria 1889 Berlin Lichterfelde-Tempelhof e. V. lädt alle Vereinsmitglieder herzlich ein zur

Mitgliederversammlung

am Montag, den 30. August 2021 um 18:30 Uhr in der Aula des Willi-Graf-Gymnasiums (Ostpreußendamm 166, 12207 Berlin)

Tagesordnung

1 – Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur Mitgliederversammlung sowie der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder

2 – Bestellung des Protokollführers / der Protokollführerin

3 – Verkündung und Genehmigung der Tagesordnung

4 – Gedenken der Verstorbenen

5 – Mitgliederehrungen

6 – Berichte

–  des Aufsichtsrates zur sportlichen und wirtschaftlichen Lage des e. V.,

– des Aufsichtsrates zur sportlichen und wirtschaftlichen Lage der FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH,

– Bericht des Ältestenrates,

– Bericht des Aufsichtsrates.

7 – Aussprache zu den Berichten

8- Berichte der Kassenprüfer

9- Aussprache zu den Berichten der Kassenprüfer.

10 – Wahl des Versammlungsleiters

11- Entlastung des Präsidiums

12- Entlastung des Ältestenrates

13- Entlastung des Aufsichtsrates

14 – Anträge

– Antrag des Präsidiums zur Änderung des § 3 Abs. 2 der Satzung (Allgemeine Grundsätze); Ergänzung um einen Passus zur Gewaltfreiheit und zum Kinderschutz

– weitere Anträge gemäß § 17 Abs. 7 der Satzung

15 – Verschiedenes

Hinweise:

Für die Durchführung der Mitgliederversammlung gelten die am Veranstaltungstag geltenden Bestimmungen des Landes Berlin zum Infektionsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die aktuelle Regelung zur „Zweiten Veränderung zur Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats vom 6. Juli 2021 unter “Sportbetrieb” enthält in § 11 im Wesentlichen folgende Regelungen:

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind grundsätzlich mit bis zu 1.000 zeitgleich Anwesenden erlaubt. An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet, vollständig geimpft sind und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt sowie vollständig Genesene, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt sowie genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht eine Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten.

Zum Stimmrecht und zur Wählbarkeit wird auf § 17 Abs. 5 der aktuellen Satzung des Vereins hingewiesen, der folgenden Wortlaut hat:

  • 17 Abs. 5 Antrags- Stimm- und Wahlrecht

In der Mitgliederversammlung antrags-, stimm- und wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder des Vereins. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Eine Ver­tretung ist nur durch ein anderes ordentliches Mitglied möglich, sofern das zur Vertretung berechtigte Mitglied höchstens drei (3) weitere Stimmen auf sich vereint. Die Ausübung von Briefwahl ist nicht zulässig. Voraussetzung für das Stimm- und Wahlrecht ist weiterhin, dass das Mitglied vor Ausübung dieser Rechte seine Beitragspflicht im laufenden Geschäftsjahr bis einschließlich des Monats der Mitgliederversammlung mit nicht mehr als drei (3) Monate Rückstand erfüllt und die Mitgliedschaft infolgedessen nicht ruhend gestellt ist.

  • 17 Abs. 7 Anträge und Tagesordnung

Ordentliche Mitglieder und der Aufsichtsrat sind berechtigt, bis zwei (2) Wochen vor dem angekündigten Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim Präsidium einzureichen. Bei Anträgen zur Änderung der Satzung sind die betreffenden Satzungsbestimmungen im Wortlaut darzulegen. Auf die vorstehenden Bestimmungen ist in der Einladung unter Hinweis auf die Frist hinzuweisen. Verspätete oder unzu­reichend begründete Anträge können nur behandelt werden, soweit die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge an den Ältestenrat sowie Anträge betreffend Satzungsän­derungen oder die Auflösung des Vereins.

Das Präsidium freut sich sehr, wenn zahlreiche Mitglieder bei der Mitgliederversammlung begrüßt werden könnten.

Ulrich Brüggemann (Präsident)

Olaf Fechner (1. Vizepräsident)

Martin Lederer (2. Vizepräsident)

Stand: 2. August 2021

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