
Das Präsidium des FC Viktoria 1889 Berlin Lichterfelde-Tempelhof e. V. lädt alle Vereinsmitglieder herzlich ein zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 8. Juni 2022, 18:30 Uhr im Rotter Sport-Restaurant (Ostpreußendamm 3-17, 12207 Berlin)
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung sowie der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
2. Bestellung des Protokollführers / der Protokollführerin
3. Verkündung und Genehmigung der Tagesordnung
4. Gedenken der Verstorbenen
5. Vorstellung des Projekts der Ausgliederung der 1. Frauen-Mannschaft aus der FC Viktoria Berlin Fußball GmbH in eine weitere Kapitalgesellschaft.
6. Aussprache zu dem beabsichtigten Projekt
7. Anträge:
Antrag des Präsidiums zur Bevollmächtigung des Präsidiums durch die Mitgliederversammlung, alle rechtlich notwendigen Schritte zur Ausgliederung der 1. Frauen-Mannschaft aus der FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH vorzunehmen, insbesondere zur Mitwirkung an notwendigen Gesellschafterbeschlüssen in der FC Viktoria Berlin Fußball GmbH sowie zum Abschluss eines Grundlagenvertrages zwischen dem e. V. und den Kapitalgesellschaften.
Hinweise:
Für die Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung gelten die am Veranstaltungstag geltenden Bestimmungen des Landes Berlin zum Infektionsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die aktuelle Regelung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vom 03. Mai 2022 enthält keine Beschränkungen oder Auflagen, die bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung beachtet werden müssen.
Zum Stimmrecht und zur Wählbarkeit wird auf § 17 Abs. 5 der aktuellen Satzung des Vereins hingewiesen, der folgenden Wortlaut hat:
- 17 Abs. 5 Antrags- Stimm- und Wahlrecht
In der Mitgliederversammlung antrags-, stimm- und wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder des Vereins. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Eine Vertretung ist nur durch ein anderes ordentliches Mitglied möglich, sofern das zur Vertretung berechtigte Mitglied höchstens drei (3) weitere Stimmen auf sich vereint. Die Ausübung von Briefwahl ist nicht zulässig. Voraussetzung für das Stimm- und Wahlrecht ist weiterhin, dass das Mitglied vor Ausübung dieser Rechte seine Beitragspflicht im laufenden Geschäftsjahr bis einschließlich des Monats der Mitgliederversammlung mit nicht mehr als drei (3) Monate Rückstand erfüllt und die Mitgliedschaft infolgedessen nicht ruhend gestellt ist.
Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung wird auf § 17 Abs. 8 der aktuellen Satzung des Vereins hingewiesen, der folgenden Wortlaut hat:
- 17 Abs. 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen:
- a) binnen vier (4) Wochen, bei Ausscheiden von zwei (2) Mitgliedern des Aufsichtsrates oder des gesamten Aufsichtsrates;
- b) binnen vier (4) Wochen, nachdem dies mindestens von zwanzig Prozent (20%) aller Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beim Präsidium beantragt wurde;
- c) binnen zwei (2) Wochen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert; sowie
- d) binnen zwei (2) Wochen, wenn dies der Aufsichtsrat verlangt mit der vom Aufsichtsrat verlangten Tagesordnung.
Wird eine außerordentlichen Mitgliederversammlung berufen, darf diese nur Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten fassen, zu deren Behandlung sie berufen wurde. Anträge zur Tagesordnung durch die Mitglieder sind ausgeschlossen.
Das Präsidium würde sich sehr freuen, wenn zahlreiche Mitglieder bei der Mitgliederversammlung begrüßt werden könnten.
Mit sportlichem Gruß
Ulrich Brüggemann Olaf Fechner Martin Lederer
(Präsident) (1. Vizepräsident) (2. Vizepräsident)